Nutzungsbedingungen 

Verleih

Der Stadtjugendring Lüneburg verleiht Gegenstände und Geräte gegen Kostenbeteiligung an Jugendorganisationen und Träger der freien Jugendhilfe grundsätzlich für Zwecke der Jugendarbeit, für nicht kommerzielle Aktionen mit Kindern und Jugendlichen, sowie an Gemeinden, Schulen, Kindergärten und gemeinnützige Vereine.

 


Anmeldung

Die Anmeldung erfolgt mündlich oder schriftlich und gilt als angenommen, wenn sie vom SJR bestätigt ist. Beim Abholen der Gegenstände sind die Verleih Bedingungen anzunehmen.

 


Gebühren

Die Leihgebühren / Kautionen sind der jeweils aktuellen Preisliste zu entnehmen beziehungsweise individuell zu besprechen.

 


Schäden und Verluste

Auftretende Schäden oder Verluste sind sofort bei der Rückgabe zu melden. Der Entleiher ist grundsätzlich zum Schadensersatz verpflichtet. Für entsprechenden Versicherungsschutz hat der Entleiher zu sorgen.

 

Verleih an Dritte

Eine Untervermietung oder Ausleihe an Dritte ist ausgeschlossen.

 


Rückgabe

Der Entleiher hat in der Regel selbst für die Abholung und den Rücktransport der entliehenen Gegenstände zu sorgen. Der Entleiher hat sich vom ordnungsgemäßen Zustand beziehungsweise der Verkehrssicherheit der zu entleihenden Gegenstände bei der Übergabe zu überzeugen.

 


Sonstige

Der SJR schließt jegliche Haftung beider Nutzung der geliehenen Gegenstände aus.

 


Zu beachten

Insbesondere für technische Gegenstände wird eine Kaution erhoben.

Flipchart

Moderationskoffer

Foto-/Videostativ

Fachbücher

Aufsteller (doppeltseitig)

Systemkamera

Kondensatormikrofon

Pop-Killer

16 Kanal Mischpult mit USB-Soundkarte

Pavillon

Moderationswände

Camcorder

Gesangsmikrofon

USB-Audio / MIDI-Interface

Beamer

Aktiv-Studio-Boxen

Bierzeltgarnituren