Nutzungsbedingungen
Verleih
Der Stadtjugendring Lüneburg verleiht Gegenstände und Geräte gegen Kostenbeteiligung an Jugendorganisationen und Träger der freien Jugendhilfe grundsätzlich für Zwecke der Jugendarbeit, für nicht kommerzielle Aktionen mit Kindern und Jugendlichen, sowie an Gemeinden, Schulen, Kindergärten und gemeinnützige Vereine.
Anmeldung
Die Anmeldung erfolgt mündlich oder schriftlich und gilt als angenommen, wenn sie vom SJR bestätigt ist. Beim Abholen der Gegenstände sind die Verleih Bedingungen anzunehmen.
Gebühren
Die Leihgebühren / Kautionen sind der jeweils aktuellen Preisliste zu entnehmen beziehungsweise individuell zu besprechen.
Schäden und Verluste
Auftretende Schäden oder Verluste sind sofort bei der Rückgabe zu melden. Der Entleiher ist grundsätzlich zum Schadensersatz verpflichtet. Für entsprechenden Versicherungsschutz hat der Entleiher zu sorgen.
Verleih an Dritte
Eine Untervermietung oder Ausleihe an Dritte ist ausgeschlossen.
Rückgabe
Der Entleiher hat in der Regel selbst für die Abholung und den Rücktransport der entliehenen Gegenstände zu sorgen. Der Entleiher hat sich vom ordnungsgemäßen Zustand beziehungsweise der Verkehrssicherheit der zu entleihenden Gegenstände bei der Übergabe zu überzeugen.
Sonstige
Der SJR schließt jegliche Haftung beider Nutzung der geliehenen Gegenstände aus.
Zu beachten
Insbesondere für technische Gegenstände wird eine Kaution erhoben.
Flipchart

Moderationskoffer

Foto-/Videostativ



Fachbücher

Aufsteller (doppeltseitig)

Systemkamera

Kondensatormikrofon

Pop-Killer

16 Kanal Mischpult mit USB-Soundkarte

Pavillon


Moderationswände

Camcorder

Gesangsmikrofon

USB-Audio / MIDI-Interface

Beamer

Aktiv-Studio-Boxen

Bierzeltgarnituren

